02.07.2010, 17.02 Uhr, Peter Riemann
a) das Bonner Rechtsamt ist völlig überfordert. Es läuft noch ein Ermittlungsverfahren wegen "Strafvereitelung im Amt" wegen einer vorsätzlichen Baugefährdung, die das SGB mit F. Naujoks in der Aula des Konrad - Adenauer Gymnasiums produzierte. Der Grund: Termine einhalten, koste es was es wolle. Ein krankhaftes Verwaltungshandeln, was sich beim WCCB wiederholte: Naujoks machte nachweislich Druck ohne Rücksicht darauf wie viel und wessen Baugeld da verarbeitet wurde.
 
b) der OB lässt behaupten, die Herausgabe des RPA Berichtes sei "gesetzlich verboten". Ein absoluter Unfug.
Es ist zwar zulässig mit rechtsinterpretatorischer Maximalauslegung einen Filter zu konstruieren, der zum Schluss kaum noch etwas an Information durchlässt.
 
Es gibt aber das IFG NRW, das sich durch anwaltliche Operationstechniken nicht aushebeln lässt.
Anfragen jeder Art sind zulässig. "sei es zum rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteil der öffentlichen Stelle oder eines Dritten” (Zitat LDI vom 18.06.10)

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