02.07.2010, 17.05 Uhr, Peter Riemann
Der OB lässt behaupten, die Herausgabe des WCCB – Sonderberichtes des RPA sei “gesetzlich” verboten. Purer Unfug, wie sich spätestens nach Rückmeldung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Düsseldorf (LDI) herausstellt.
Es ist zwar zulässig mit rechtsinterpretatorischer Maximalauslegung einen Filter zu konstruieren, der zum Schluss kaum noch etwas an Information für den Bürger durchlässt.
Es gibt aber das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) das sich auch durch anwaltliche Operationstechniken nicht aushebeln lässt.
Anfragen jeder Art, sogar über Strohmänner sind nach geltendem Recht zulässig, “sei es zum rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteil der öffentlichen Stelle oder eines Dritten” (Zitat LDI Auskunft vom 18.06.2010).

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